Spenden

SPENDEN

Es gibt mehr bedürftige Kinder, als man denkt. Wir fragen nicht lange, wir helfen lieber. Doch zum Helfen benötigen wir auch Ihre Hilfe. Wir freuen uns über jeden noch so kleinen Betrag, den Sie uns zu Verfügung stellen. Und wir können Ihnen garantieren, dass Ihr Geld auch da ankommt, wo es hinsoll.



Wichtiger Hinweis:


Gemäß § 50 Abs.2 Satz 1Nr.2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden bis € 200,00 möglich; d.h. als Nachweis genügt ein Datenträger (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug), auf dem Betrag und Empfänger (Stiftung) eindeutig erkennbar und zuordenbar sind; eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung ist dann nicht notwendig.


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